Parkscheibe ohne Zusatzzeichen Verwarnungsgeld

27. April 2017 09:24 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


10:47
Hallo,

ich habe in einem Bereich geparkt und bekam ein Verwarngeld von 10 EUR.
Bereich Zeichen 290.1/290.2 Eingeschränktes Halteverbot

Da hier kein Zusatzzeichen unter dem 290.1 war oder einzeln aufgestellt ist, verwendete ich auch keine Parkscheibe.

Wie sehen sie den Sachverhalt?
27. April 2017 | 09:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Innerhalb der mit „Eingeschränktes Halteverbot" gekennzeichneten Zone darf man nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Da kein Zusatzzeichen mit einer etwaigen Erlaubnis vorhanden war, haben Sie sich aufgrund des über drei Minuten hinausgehenden Parkens ordnungswidrig verhalten. Gegen das Verwarnungsgeld dürfte daher nichts auszurichten sein.

Ich bedauere, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. April 2017 | 10:39

In dem Schreiben der Stadt wird auf das Zusatzzeichen hingewiesen, welches jedoch nicht vor Ort ist.

Ist dies nicht, sorry "verarschung"?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. April 2017 | 10:47

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Über das Schreiben der Stadt haben Sie in der Ausgangsfrage nicht berichtet, vielmehr haben Sie eingeräumt, bei einem eindeutigen Schild ordnungswidrig geparkt zu haben. Möglicherweise enthält das Schreiben der Kommune aber einen interpretationsbedürftigen Textbaustein, weshalb Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt vor Ort zur weiteren Prüfung vorlegen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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