Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich sprechen erhebliche Umstände dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen können, denn es ist nun doch erhebliche Zeit abgelaufen.
Zusätzlich wäre zu prüfen, was genau der Garantieanspruch umfasst hat, also der Inhalt des Garantievertrages, dies ist so nicht klar beschrieben.
Es besteht noch eine kleine Restchance - je nach Verlauf der Kommunikation, dass zwar nicht mehr der Garantieanspruch, möglicherweise aber die Gewährleistung geltend gemacht werden könnte.
Dies liegt an den Vorschriften über die Hemmung der Verjährung und den Neubeginn der Verjährung. Je nach Inahlt der Kommunikation könnte es also sein, dass Ihre Gewährleistungsansprüche wiederholt neu begonnen haben, was zu prüfen wäre anhand der Kommunikation.
Grundsätzlich kann so eine Kommunikation über WhattsApp auch gerichtlich verwertet werden.
Im Übrigen jedoch wären Sie in der Tat auf die Kulanz des Handwerkers angewiesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich sprechen erhebliche Umstände dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen können, denn es ist nun doch erhebliche Zeit abgelaufen.
Zusätzlich wäre zu prüfen, was genau der Garantieanspruch umfasst hat, also der Inhalt des Garantievertrages, dies ist so nicht klar beschrieben.
Es besteht noch eine kleine Restchance - je nach Verlauf der Kommunikation, dass zwar nicht mehr der Garantieanspruch, möglicherweise aber die Gewährleistung geltend gemacht werden könnte.
Dies liegt an den Vorschriften über die Hemmung der Verjährung und den Neubeginn der Verjährung. Je nach Inahlt der Kommunikation könnte es also sein, dass Ihre Gewährleistungsansprüche wiederholt neu begonnen haben, was zu prüfen wäre anhand der Kommunikation.
Grundsätzlich kann so eine Kommunikation über WhattsApp auch gerichtlich verwertet werden.
Im Übrigen jedoch wären Sie in der Tat auf die Kulanz des Handwerkers angewiesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen