Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In 30er Zonen darf man auch außerhalb der Flächen parken. Das Schild besagt, dass die Anwohner innerhalb der Flächen parken dürfen.
Wenn also kein Zusatzschild "Parkverbot" angebracht ist, darf der Anwohner, der dort schief parkt, so parken, solange er die normale Straßenverkehrsordnung einhält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In 30er Zonen darf man auch außerhalb der Flächen parken. Das Schild besagt, dass die Anwohner innerhalb der Flächen parken dürfen.
Wenn also kein Zusatzschild "Parkverbot" angebracht ist, darf der Anwohner, der dort schief parkt, so parken, solange er die normale Straßenverkehrsordnung einhält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen