Pachtvertrag neues Geschäftskonto

21. Juli 2023 15:36 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Pachtvertrag, Pachtgegenstand

Ich möchte ein Hotel pachten. Benutze ich das vorhandene Geschäftskonto mit dem darauf befindlichen Geld oder muss ich von Null anfangen und mir ein eigenes Geschäftskonto anlegen? Ohne das ich mit dem vorhandene Geld arbeiten kann
21. Juli 2023 | 17:26

Antwort

von


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Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrte/r Fragesteller/in

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Der Pachtvertrag umfasst grds. nur das Pachtobjekt. Das Geschäftskonto des Vorpächters oder Verpächters ist nicht Gegenstand des Pachtvertrages.

2. Die Übernahme des Geschäftskontos muss hierbei ausdrücklich vereinbart werden und bedarf zudem die Zustimmung der kontoführenden Bank. Ich denke an Letzterem wird es scheitern. Allenfalls wäre die Abtretung oder Übertragung des Guthabens denkbar.

3. Soweit es an einer ausdrücklichen Regelungen fehlt oder das Konto nicht auf Ihren Namen lautet, kann das Geschäftskonto nicht genutzt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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