25. März 2025
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16:58
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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leider ist es durchaus möglich, dass Sie das Geld nicht zurückerhalten.
Es kommt darauf an, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Das können Sie bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nachlesen.
Ein möglicher Insolvenzverwalter könnte den Vertrag noch erfüllen oder aber Sie müssen Ihre Forderung als Insolvenzforderung anmelden. Ob Sie dann noch etwas erhalten, ist fraglich.
Ihre Verärgerung ist verständlich. Wenn es absehbar war, dass man die Bestellung nicht ausliefern kann, kann das auch strafrechtlich relevant sein. Dazu können Sie eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle