Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der von Ihnen angesprochenen Seite um www.nachbarschaft24.net handelt, welche bei den Verbraucherschutzzentralen hinreichend bekannt ist.
Nach Ansicht des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06 kann es nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss führen, wenn die Zahlungsverpflichtung versteckt - beispielsweise in den AGBs - geregelt ist. Meines Erachtens kann ein Verbraucher auch auf der von Ihnen besuchten Seite nicht ausreichend erkennen, dass er sich für einen kostenpflichtigen Dienst anmeldet.
Ich empfehle Ihnen, im Zweifel ein von den Verbraucherschutzzentralen zur Verfügung gestelltes Musterschreiben per Einschreiben an die Gegenseite zu senden und alles Weitere zu ignorieren, da diese Firmen es in der Regel nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen.
Sollte tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt werden, empfehle ich, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch einzulegen.
Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Ratsuchender. Selbstverständlich steht Ihnen eine Nachfrage zu. Möglicherweise liegt ein technischer Defekt vor. Ich werde mich unverzüglich mit Ihnen per Email in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der von Ihnen angesprochenen Seite um www.nachbarschaft24.net handelt, welche bei den Verbraucherschutzzentralen hinreichend bekannt ist.
Nach Ansicht des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06 kann es nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss führen, wenn die Zahlungsverpflichtung versteckt - beispielsweise in den AGBs - geregelt ist. Meines Erachtens kann ein Verbraucher auch auf der von Ihnen besuchten Seite nicht ausreichend erkennen, dass er sich für einen kostenpflichtigen Dienst anmeldet.
Ich empfehle Ihnen, im Zweifel ein von den Verbraucherschutzzentralen zur Verfügung gestelltes Musterschreiben per Einschreiben an die Gegenseite zu senden und alles Weitere zu ignorieren, da diese Firmen es in der Regel nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen.
Sollte tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt werden, empfehle ich, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch einzulegen.
Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
Ergänzung vom Anwalt
23. April 2008 | 18:34
Zur Bewertung: Sehr geehrter Ratsuchender. Selbstverständlich steht Ihnen eine Nachfrage zu. Möglicherweise liegt ein technischer Defekt vor. Ich werde mich unverzüglich mit Ihnen per Email in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin