Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und die Öltanks bei Beginn des Mietverhältnisses schon vorhanden waren, dann sind die nicht das Eigentum Ihrer Mutter, sondern das Eigentum des Vermieters.
Diese dürfen Sie gar nicht entsorgen. Der Vermieter braucht die ja noch für die nächsten Mieter.
Anders ist das nur dann, wenn Sie in den Unterlagen Ihrer Mutter einen Kaufvertrag finden, aus dem hervorgeht, dass Ihre Mutter dem Vermieter den Öltank abgekauft hat. Dann aber auch nur dann gehört der Öltank Ihrer Mutter und Sie müssen ihn entsorgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und die Öltanks bei Beginn des Mietverhältnisses schon vorhanden waren, dann sind die nicht das Eigentum Ihrer Mutter, sondern das Eigentum des Vermieters.
Diese dürfen Sie gar nicht entsorgen. Der Vermieter braucht die ja noch für die nächsten Mieter.
Anders ist das nur dann, wenn Sie in den Unterlagen Ihrer Mutter einen Kaufvertrag finden, aus dem hervorgeht, dass Ihre Mutter dem Vermieter den Öltank abgekauft hat. Dann aber auch nur dann gehört der Öltank Ihrer Mutter und Sie müssen ihn entsorgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen