14. März 2016
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14:20
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
folgenden Text können Sie verwenden:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Abrechnung habe ich Sie aufzufordern die folgenden weiteren Positionen bis zum (14 Tage) auszugleichen:
Nutzungsausfall, weitere 17 Tage in Höhe von täglich € _____, Nutzungsklasse ___.
Es muss hierbei berücksichtigt werden, dass sich die Reparatur aufgrund Ihrer Forderung einer Nachbesichtigung verzögert hatte. Im Übrigen ist bei einem Totalschaden auch die Zeit zwischen Unfall und Gutachtenerstellung zzgl. einer angemessenen Überlegungsfrist zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist dieses eine Stufe höher einzustufen, da es eine Anhängerkuppplung besitzt, die sich werterhöhend auswirkte.
mfg"
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt