Notar schickt Rechnung 18 Monate nach Beratungstermin

29. Juni 2024 12:07 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Lebensgefährtin und Ich haben uns im Januar 2023 bezüglich einer Beratung zum Thema Erbvertrag an einen Notar gewendet. Wir wurden daraufhin zu einem persönlichen Termin gebeten da die Angelegenheit für einen E-Mail Austausch laut des Notars zu kompliziert gewesen wäre.

Der Beratungstermin hat ca. eine halbe Stunde gedauert. Im Anschluss haben wir einen Entwurf des Erbvertrags per Email erhalten. Eine Beauftragung oder Zusage, dass wir diesen Vertrag abschließen möchten haben wir nie erteilt. Wir haben auch nichts unterschrieben.

Da uns die suggerierten Kosten für diese Angelegenheit zu hoch gewesen sind haben wir dem Notar mitgeteilt zunächst keinen Vertrag abschließen zu wollen und die Sache auf einen späteren Zeitraum zu verschieben.

Nun erfolgte im März diesen Jahres eine erneute Frage ob wir weiterhin Interesse haben diesen Vertrag zu schließen. Wir haben dem Notar daraufhin mitgeteilt, dass wir uns gerne melden sofern dies wieder relevant wird.

Aus heiterem Himmel haben wir heute eine Rechnung per Post erhalten bei dem ein Betrag von 1.900 Euro von uns verlangt wird. Die Überschrift lautet "Vorzeitige Beendigung eines Beurkundungsverfahrens". Dies nun anderthalb Jahre nach einem Beratungstermin.

Wir stellen uns die Frage ob dies so rechtens ist und hoffen, dass Sie uns weiterhelfen können.

Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Rechtmäßigkeit dieser Forderung hängt davon ab für welche Dienstleitung Sie den Notar in dem Beratungstermin beauftragt haben. Sie haben geschrieben, dass Sie nach dem Termin einen Entwurf für einen Erbvertrag per E-Mail erhalten haben. Den Erbvertrag wollten Sie allerdings nicht abschließen. Hierbei müssen die Erstellung eines Erbvertrages von dem Abschluss und der notariellen Beurkundung differenzieren. Alleine die Erstellung eines Entwurfs für den Erbvertrag löst Kosten aus. Unabhängig davon, ob Sie den Erbvertrag abgeschlossen haben. Der Notar muss Sie über die Entstehung der Kosten aufgeklärt haben und ist in der Beweispflicht für die Beauftragung. Wenn Sie also den Notar mit der Erstellung eines Erbvertrages beauftragt haben, dann kann hierfür auch eine Gebühr gefordert werden. Es kommt somit darauf an was in dem Beratungstermin vereinbart worden ist. Die Forderung kann grundsätzlich auch nach 18 Monaten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist betrifft 3 Jahre. Wenn Sie allerdings den Notar nicht mit der Erstellung des Entwurfs beauftragt haben, dann müssen Sie die Kosten selbstverständlich nicht bezahlen. Zudem müssen die Kosten für Sie nachvollziehbar gewesen sein. Um die Rechnung besser nachvollziehen zu können, müsste diese einmal geprüft werden. Meine Handlungsempfehlung wäre, dass Sie der Rechnung widersprechen und mitteilen, dass Sie keinen Entwurf beauftragt haben. Die Beauftragung müsste der Notar dann nachweisen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen sollten, dann können Sie mir gerne ein E-Mail schicken.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Melvin Grimm
Rechtsanwalt
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