Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Wenn sich der Schuldner ausweislich des notariellen Vertrages im Verzug befindet, danach sieht es aus, hat er Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen aus dem Verzug entsteht. Dies wären u.a. etwaig entstehende Anwaltskosten, um den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, blieben Sie auf diesem Schaden natürlich (zunächst) sitzen.
Ferner können Sie ggf. weitere Schäden geltend machen. Hier wären zum Beispiel Zinsschäden relevant, wenn Sie durch die Kaufpreiszahlung ein Darlehen ablösen wollten oder ähnliche finanzielle Schäden, die Ihnen aus dem Verzug entstehen. Da Sie hierzu keine genauen Angaben gemacht haben, kann eine konkrete Beantwortung nicht erfolgen. Nutzen Sie zur Präzisierung ggf. bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Sie sollten nunmehr tatsächlich einen Kollegen mit der Beitreibung der Forderung betrauen. Ferner sollten Sie, soweit dies noch nicht passiert ist, beim beurkundenden Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Notarvertrages anfordern, da dieser im Regelfall eine entsprechende Unterwerfungsklausel des Schuldners enthält und insoweit Vollstreckungstitel ist. Sie können den Kaufpreis dann also direkt aus dem Vertrag vollstrecken und müssen nicht extra klagen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Wenn sich der Schuldner ausweislich des notariellen Vertrages im Verzug befindet, danach sieht es aus, hat er Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen aus dem Verzug entsteht. Dies wären u.a. etwaig entstehende Anwaltskosten, um den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, blieben Sie auf diesem Schaden natürlich (zunächst) sitzen.
Ferner können Sie ggf. weitere Schäden geltend machen. Hier wären zum Beispiel Zinsschäden relevant, wenn Sie durch die Kaufpreiszahlung ein Darlehen ablösen wollten oder ähnliche finanzielle Schäden, die Ihnen aus dem Verzug entstehen. Da Sie hierzu keine genauen Angaben gemacht haben, kann eine konkrete Beantwortung nicht erfolgen. Nutzen Sie zur Präzisierung ggf. bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Sie sollten nunmehr tatsächlich einen Kollegen mit der Beitreibung der Forderung betrauen. Ferner sollten Sie, soweit dies noch nicht passiert ist, beim beurkundenden Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Notarvertrages anfordern, da dieser im Regelfall eine entsprechende Unterwerfungsklausel des Schuldners enthält und insoweit Vollstreckungstitel ist. Sie können den Kaufpreis dann also direkt aus dem Vertrag vollstrecken und müssen nicht extra klagen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt