Nichteigentümer beauftragt Handwerker und zahlt Rechnung nicht, Haus gehört Sohn

21. Februar 2013 10:11 |
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Vertragsrecht


Handwerker wurde vom Vater, der im Haus wohnt, beauftragt. Auftrag ausgeführt, es wurde gebeten, mit der Rechnung zu warten da zwischenzeitlich die Ehefrau verstorben war.
Handwerker war gutmütig, stellte aber dann doch die Rechnung. Alles war ok, die Zahlung sollte sobald eine xy versicherung fällig ist erfolgen. bislang nicht.
Irgendwann dann Titel erwirkt, Pfändungsversuch durch GV - ohne Erfolg.
Jetzt stellt sich heraus, dass das Haus gar nicht dem Vater, sondern dem Sohn gehört und dass wir nicht der einzige Handwerker sind, dem das passiert. Sukzessive wird das Haus auf diese Art und Weise saniert.
Was können wir tun um unseren Rechnungsbetrag doch noch zu erhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich habe leider keine guten Nachrichten für Sie. Der Vertrag zwischen Ihnen als Handwerker und dem Vater bindet nur den Vater, nicht aber den Sohn. Der Sohn ist nicht Ihr Vertragspartner und kann daher für die Forderung aus dem Vertragsverhältnis auch nicht in Anspruch genommen werden. Sie sind daher auf die Zwangsvollstreckung gegen den Vater angewiesen.

Aus Ihrer Schilderung geht nicht genau hervor, ob Sie bisher lediglich eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher versucht haben oder möglicherweise auch eine Kontopfändung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

Wenn es richtig ist, dass der Vater zahlungsunfähig ist und dennoch ständig Aufträge erteilt in dem Wissen, diese Rechnungen niemals bezahlen zu können, erfüllt dieses möglicherweise den Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB in der Form des Eingehungsbetrugs. Sie können daher, um weitere Handwerker vor diesem Schicksal zu bewahren, ggf. eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten.

Mit der Strafanzeige haben Sie allerdings noch keinen Geldeingang. Möglicherweise fördert eine Strafanzeige oder die Androhung einer Strafanzeige jedoch die Zahlungsmoral des Vaters oder ggf. auch des Sohnes. Sie sollten daher mal versuchen, mit der Strafanzeige zu drohen, wenn es sich tatsächlich so verhält, dass der Vater bei Beauftragung des Handwerkers weder zahlungswillig noch zahlungsfähig gewesen ist.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2013 | 11:57

Danke Frau Anwältin, dachte ich mir fast.Für einen relativ kleinen Betrieb sind aber solche Leute mitunter eine echte existentielle Bedrohung.
Einen Mahnbescheid an den Sohn zu senden - wäre das auch keine Lösung?
Danke nochmals für die sehr schnelle gute Beantwortung.
Mfg S.B.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2013 | 12:18

Sehr geehrter Fragesteller,

von einem Mahnbescheid gegen den Sohn würde ich Ihnen abraten, weil Sie gegen ihn keinen Anspruch haben. Damit verursachen Sie nur Kosten, die unnötig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

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