Nicht abgegebene Steuererklärung

31. März 2022 00:10 |
Preis: 55,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

ich bin Studentin und habe seit einige Jahren keine Steuererklärung abgegeben, da mein Einkommen in die letzten Jahren sowieso ständig unter dem Steuerfreibetrag geblieben ist. Ich habe aber vor Kurzem erfahren, dass sobald man gleichzeitig 2 Jobs hat, ist man zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Ich habe in 2019 ca. 3 Monaten lang bei 2 Jobs gleichzeitig gearbeitet. Außerdem war ich fast die ganze Zeit, als Dolmetscherin "angestellt" (obwohl ich über die Jahre insgesamt nur 5 Aufträge angenommen habe - und somit nur an 5 Arbeitstage tätig war). So wie ich es jetzt verstehe, heißt es, dass ich eigentlich die ganze Zeit zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war(?!). Welche Konsequenzen kann das hinter sich ziehen, wenn es sich feststellt, dass ich keine Steuerschuld hatte? Was, wenn ich doch eine Steuerschuld hatte?

Zweite Problematik: Gegen ein der obengenannten Unternehmen muss ich jetzt ein arbeitsrechtliches Verfahren aufgrund nicht eingerichteten Gehälter einleiten. Sollte ich die Klage gewinnen, wird dann der Einkunft aus der Gehälter zu dem Veranlagungszeitraum 2019 zählen oder zu dem aktuellen Veranlagungszeitraum, in dem ich die Klage gewinne? Kann sich daraus eine Steuerschuld und ggf. ein Verspätungszuschlag für die Steuererklärung von 2019 ergeben?

Ich hoffe, ich konnte den Fall klar genug schildern.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
31. März 2022 | 01:07

Antwort

von


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Werte Ratsuchende,

die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Steuerstraftat sein. Wenn eine Steuerschuld fällig war, würde sich hier eine Straftat aus §§ 369 AO ergeben, bitte mal googlen, das erklärt sich von alleine.

Die Steuerpflicht dem Grunde nach bestand in Ihrer Situation schon.

Ein gewonnener Prozess bedeutet folgendes. Es gilt das Zuflussprinzip, das heisst, Geld wird dann versteuert, wenn Sie es erhalten haben. Also nicht wann es fällig war, nicht wann Sie den Prozess gewonnen haben, sondern wenn es bei Ihnen eingeht.

Ein Verspätungszuschlag droht bei der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung schon. Teurer könnten aber Säumniszuschläge sein, da die Steuerschuld monatlich um diese Abgaben erhöht wird.

Nehmen Sie sich bitte einen Steuerberater und eruieren Sie etwaige offene Steuerschulden für alle Jahre. Dann stellen Sie damit die Frage hier noch einmal ein oder konsultieren einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie dann dahingehend beraten, wie Sie sich verhalten können.

Selbstanzeige, Untätigkeit, Nachversteuerung etc. Es gibt mehrere Möglichkeiten vor allem aber auch die, mit dem Finanzamt gemeinsame Sache zu machen. Im Ergebnis kann man das hinbekommen und vermeiden, dass es ein Strafverfahren gibt, was für Sie denke ich das wichtigste sein sollte.

Noch Fragen offen? Einfach nachhaken....

Gute Nacht
Fricke
RA


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