Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes, nach dem Sie nur eine sehr kurze Erläuterung wünschen, wie folgt.
Der Vermieter kann Sie nicht aufgrund der Vereinbarung räumen, er müsste auch hier eine Räumungsklage betreiben, deren Dauer im Regelfall mit nicht unter 6 Monaten zu kalkulieren ist.
Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da Sie sich grundsätzlich zur Räumung verpflichtet haben.
Vorzugswürdig sollten Sie versuchen, mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu finden, um sich erhebliche Kosten zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes, nach dem Sie nur eine sehr kurze Erläuterung wünschen, wie folgt.
Der Vermieter kann Sie nicht aufgrund der Vereinbarung räumen, er müsste auch hier eine Räumungsklage betreiben, deren Dauer im Regelfall mit nicht unter 6 Monaten zu kalkulieren ist.
Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da Sie sich grundsätzlich zur Räumung verpflichtet haben.
Vorzugswürdig sollten Sie versuchen, mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu finden, um sich erhebliche Kosten zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
2. August 2013 | 15:26
Mit welchen ca. Kosten für das von Ihnen erwähnte verfahren sind zu rechnen? Für Ihre Antwort besten Dank im voraus.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. August 2013 | 16:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Kosten des Rechtsstreits bemessen sich nach dem Streitwert. Dieser liegt bei einer Räumungsklage bei einer Jahresnettokaltmiete.
Da Sie diese nicht nannten, kann ich Ihnen keinen genauen Betrag nennen. Sie können indes die Kosten hier (http://www.prozesskostenrechner.de/) selber errechnen.
Beste Grüße,
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt