7. Januar 2008
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00:11
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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E-Mail: info@RA-Bordasch.de
ich weise darauf hin, dass die Reform zur Erbschaftssteuer noch nicht beschlossen ist. Dazu bedarf es eines Beschlusses des Parlamentes. Bisher hat nur die Bundesregierung die Reform beschlossen. Änderungen sind somit noch möglich.
Danach ist ein Freibetrag für gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Höhe von € 500.000 vorgesehen und eine Steuerquote von 30-50%; je nach Höhe der Erbschaft.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Fax.: 030 - 293 646 76
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Rückfrage vom Fragesteller
7. Januar 2008 | 00:42
Ja ich weiss das es sich noch nicht um ein Gesetz handelt, es ging mir ja auch darum, wenn es so kommt wie es derzeit geplant ist zählt dann für mich die alten freibeträge oder die neuen? (Voraussetzung ist das das Gesetz in der Form wie es derzeit geplant ist verabschiedet wird)
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Januar 2008 | 01:25
Sehr geehrter Fragesteller,
das neue Erbschaftssteuergesetz soll rückwirkend ab 1.1.2007 gelten. D.h es zählen für Sie die neuen Freibeträge. Möglicherweise gibt es für die Erben, bei denen der Erbfall vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ist, eine Wahlmöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -