Neues Erbrecht - habe ich irgendwelche Vorteile?

6. Januar 2008 22:44 |
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Erbrecht


Beantwortet von


01:25
Mein Mann (Lebenspartner nach Lpartg) starb am 4.4.2007 und hinterließ mir eine Risikolebensversicherung. Nach alten Erbrecht ist die ja nun Steuerpflichtig 22 % ich habe ja auch nur einen Freibetrag von 5000 Euro. Wenn das neue Erbrecht jetzt kommt, habe ich da irgendwelche Vorteile oder ist das auch nur eine Schummelmasche? Habe noch keine Erbschaftssteuern bezahlt. Vielen Dank für die Antwort.
7. Januar 2008 | 00:11

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrter Fragesteller,

ich weise darauf hin, dass die Reform zur Erbschaftssteuer noch nicht beschlossen ist. Dazu bedarf es eines Beschlusses des Parlamentes. Bisher hat nur die Bundesregierung die Reform beschlossen. Änderungen sind somit noch möglich.

Danach ist ein Freibetrag für gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Höhe von € 500.000 vorgesehen und eine Steuerquote von 30-50%; je nach Höhe der Erbschaft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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Rückfrage vom Fragesteller 7. Januar 2008 | 00:42

Ja ich weiss das es sich noch nicht um ein Gesetz handelt, es ging mir ja auch darum, wenn es so kommt wie es derzeit geplant ist zählt dann für mich die alten freibeträge oder die neuen? (Voraussetzung ist das das Gesetz in der Form wie es derzeit geplant ist verabschiedet wird)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Januar 2008 | 01:25

Sehr geehrter Fragesteller,

das neue Erbschaftssteuergesetz soll rückwirkend ab 1.1.2007 gelten. D.h es zählen für Sie die neuen Freibeträge. Möglicherweise gibt es für die Erben, bei denen der Erbfall vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ist, eine Wahlmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

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