Neue 58er Regelung gültig bis Ende 2007

17. Juli 2006 12:25 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich werde im Februar nächsten Jahres 58 Jahre alt und möchte mich gerne vorzeitig aus dem Berufsleben
(seid dem 16. Lebensjahr) zurückziehen, wobei ich
bei meinem Arbeitgeber eine Kündigungszeit von 6 Monaten zum
Quartal habe. Kann ich diese 58er Regelung in Anspruch nehmen,
und was ist der beste Weg ?
17. Juli 2006 | 13:06

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können diese Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, wenn sie
a) die Altersgrenze erreicht haben,
b) die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben,
c)in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflicht-beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben und
d) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung ei-nes Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet haben.

Nach der sog. 58er - Regelung empfangen Arbeitslose ab 58 Jahren Arbeitslosengeld, wenn sie sich aus der Arbeitslosenstatistik austragen lassen. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, ist dann aber verpflichtet, sehr früh in Rente zu gehen. Sollten Sie aber nicht die 58er-Regelung nicht Gebrauch machen, dann wird der Weg zur Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erschwert.

Bevor Sie das Arbeitsverhältnis kündigen sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, denn swenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, dann wird das Arbeitsamt u.U. eine Sperrfrist gegen Sie verhängen und kein Arbeitslosengeld auszahlen.

Ich rate Ihnen daher zu einem Rentenberater aufzusuchen, mit dem Betriebsrat zu sprechen. Sie können aber auch die Servicenummer der Rentenversicherung anrufen, um sich beraten zu lassen:
Das (kostenlose) Beratungsnummer der Deutschen Rentenversicherung Berlin ist von Mo bis Do von 8.00 bis 19.30 Uhr erreichbar: Tel. 0800/4636582.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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