17. Juli 2006
|
13:06
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können diese Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, wenn sie
a) die Altersgrenze erreicht haben,
b) die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben,
c)in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflicht-beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben und
d) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung ei-nes Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet haben.
Nach der sog. 58er - Regelung empfangen Arbeitslose ab 58 Jahren Arbeitslosengeld, wenn sie sich aus der Arbeitslosenstatistik austragen lassen. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, ist dann aber verpflichtet, sehr früh in Rente zu gehen. Sollten Sie aber nicht die 58er-Regelung nicht Gebrauch machen, dann wird der Weg zur Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erschwert.
Bevor Sie das Arbeitsverhältnis kündigen sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, denn swenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, dann wird das Arbeitsamt u.U. eine Sperrfrist gegen Sie verhängen und kein Arbeitslosengeld auszahlen.
Ich rate Ihnen daher zu einem Rentenberater aufzusuchen, mit dem Betriebsrat zu sprechen. Sie können aber auch die Servicenummer der Rentenversicherung anrufen, um sich beraten zu lassen:
Das (kostenlose) Beratungsnummer der Deutschen Rentenversicherung Berlin ist von Mo bis Do von 8.00 bis 19.30 Uhr erreichbar: Tel. 0800/4636582.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille