Nettokaltmiete/m² liegt über maximalen Mietspiegelwert

| 16. Februar 2011 22:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


06:21
Guten Abend!
Für meinen Wohnort wurde ein qualifizierter Mietspiegel gemäß §558d BGB erstellt und im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht.Haben sich Vermieter bei der Festlegung der Nettokaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche bei vergleichbaren Wohnraum an die im Mietspiegel aufgeführten Spannenwerte zu halten oder darf der obere, also maximale Wert frei kalkuliert und damit überschritten werden?
Mit freundlichen Grüßen...
16. Februar 2011 | 22:58

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
Sehr geehrter Fragesteller,

die Obergrenze darf nicht frei kalkuliert werden.
"Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen [...]" (§ 558 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete innerhalb der Spanne.


Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2011 | 23:11

Danke für die schnelle Beantwortung.Nachfrage :
Habe ich Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten
Beträge und wenn ja, für welchen Zeitraum?Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Februar 2011 | 06:21

Wenn Sie die erhöhte Mieter vorbehaltlos gezahlt haben, so gilt sie als vertraglich vereinbart.
Eine Rückforderung wäre dann ausgeschlossen.

Läge die neue Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dann könnten Sie die Überzahlung wegen eines gesetzlichen Verbots (§ 134 BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 2 Wirtschaftsstrafgesetz) aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen.

Diese erste Einschätzung der Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung kann nicht eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht vor Ort ersetzen.

Bewertung des Fragestellers 17. Februar 2011 | 11:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Schnelle, kurze aber präzise Antworten.Danke."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Peter Eichhorn »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. Februar 2011
4,2/5.0

Schnelle, kurze aber präzise Antworten.Danke.


ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht