Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie und Ihr damaliger Mann gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen haben - und davon gehe ich aus, weil Sie nach Ihrer Schilderung gemeinsam gekündigt haben - schulden Sie Miete und Nebenkosten gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass die Vermieterin sich aussuchen kann, welchen ihrer beiden Mieter sie in Anspruch nimmt. Sie müssten also, wenn die Forderung in der Sache berechtigt ist, Zahlung leisten und sich im Innenverhältnis mit Ihrem früheren Mann auseinandersetzen, wenn Sie einen Erstattungsanspruch gegen ihn haben.
Allein Ihr Auszug führt nicht dazu, dass Sie die Zahlung verweigern können, da Sie noch Partei des Mietverhältnisses waren.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie angenehmere Antwort geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
- Rechtsanwältin -
- Fachanwältin für Familienrecht -
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich könnte verstehen, wenn ich die Kosten für den Hausmeister, Strom/Licht im Treppenhaus usw. zahlen soll.
Aber ich verstehe nicht, warum ich Wasser oder Heizung zahlen soll, obwohl ausschließlich und nachweislich mein Ex-Mann dieses genutzt/verbraucht hat. Ich kann ja nachweisen, dass ich dort nicht mehr gewohnt habe, und ich dementsprechend auch dort kein Wasser oder Heizung genutzt haben kann.
Wird sowas nicht berücksichtigt?
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider kommt es nicht auf die Nutzung oder den Verbrauch an, sondern ausschließlich darauf, dass Sie Partein des Vertrages sind. Damit haften Sie für alle Forderungen der Vermieterin.
Ihre Gesichtspunkte können Sie nur Ihrem damaligen Mann entgegenhalten und ggf. Erstattung von ihm verlangen. Die Vermieterin muss sich nicht damit auseinandersetzen, wer von Ihnen den Verbrauch verursacht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel