Sehr geehrte Fragestellerin,
die Hausordnung wird für die Mieter nur verbindlich, wenn sie entweder ausdrücklich zustimmen oder eine Klausel im Mietvertrag enthalten ist, dass eine von Seiten des Vermieters/der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung für das Mietverhältnis gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
die Hausordnung wird für die Mieter nur verbindlich, wenn sie entweder ausdrücklich zustimmen oder eine Klausel im Mietvertrag enthalten ist, dass eine von Seiten des Vermieters/der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung für das Mietverhältnis gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
19. August 2019 | 19:23
Hallo !
Vielen Dank für ihre Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, brauchen wir also wirklich den Zusatz jedes Mieters, in dem er die Hausordnung als gelesen, verstanden und akzeptiert unterschreibt ? Gibt es einen Paragraphen, auf den ich mich beziehen kann, wenn ich mein Anliegen der Hausverwaltung vortrage ?
Vielen Dank für ihre Antwort !
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. August 2019 | 19:36
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, der Mieter muss unterschreiben, dass er die Hausordnung akzeptiert. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht, z. B. § 311 Abs. 1 BGB.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt