19. September 2008
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12:11
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die fehlende Unterschrift ist hier weniger das Problem, da ich davon ausgehe, dass der vertrag zur Durchführung gelangt ist.
Diese Unterschrift könnte also nachgeholt werden, ohne dass Sie sich auf das Fehlen berufen können.
Anders sieht es aber hinsichtlich der nachträglichen Änderungen aus:
Diese sind nicht Vertragsbestandteil geworden, da sie eben nicht vereinbart gewesen sind. Es könnte also durchaus wahrscheinlich sein, dass der Vertrag nur zu den Bedingungen, die auf Ihrem Exemplar Bestandteil geworden sind, zur Durchführung gelangt.
Allerdings wird das nachträgliche Abändern des Vertrages ohne Ihre Zustimmung sicherlich auch eine Täuschung darstellen, die zur Anfechtung des gesamten Vertrages berechtigt.
Diese Anfechtung müsste dann binnen Jahresfrist nach Kenntnisnahme erfolgen. Das hätte dann die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge; gegenseitig erbrachte Leistungen müssten eventuell zurück geführt werden.
Hier sollten Sie den Vertrag unbedingt weiter durch einen Kollegen vor Ort prüfen lassen, um dann die richtigen und für Sie günstigen schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle