21. Juni 2023
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08:38
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
Aktuell sehe ich keinerlei Ansprüche Ihrer Geschwister, denn Ihr Vater ist noch am Leben.
Sollte irgendwann der Erbfall eintreten, kommt es darauf an, wer dann erben wird. Angenommen, alle vier Geschwister erben zu gleichen Teilen, kämen ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Frage. Dabei müsste man aber nur Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigen, bezogen auf den Wert der Schenkung, also nicht auf den dann aktuellen Verkehrswert Ihres Grundstückes. Zudem sind pro verstrichenem Jahr ab der Schenkung 10% an Wert abzuziehen. Ob also dann für die Geschwister noch ein Restanspruch bleibt, kann hier und jetzt nicht abschließend beantwortet werden.
Sollte aber Ihr Grundstück zum Zeitpunkt der Schenkung in etwa den Wert gehabt haben, den auch die Geschwister bekommen haben, wird kein Ergänzungsanspruch bestehen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller