19. Dezember 2020
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19:59
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Da Sie einen notariellen Vertrag mit dem Partner schließen möchten, sind grundsätzlich beide Varianten möglich, weil bei einem Vertrag eben beide Partner zustimmen müssen.
Ob die Einmalzahlung möglich ist, hängt von Ihren liquiden Mitteln ab, die ich ja nicht kenne.
Sollten Sie den Gesamtbetrag von 7.200.- € nicht zur Verfügung haben und deswegen finanzieren müssen, ist diese Variante eher nicht zu empfehlen.
Wenn Sie andererseits zu monatlicher Zahlung nicht in der Lage sind und sogar ALG II ergänzend beantragen müssen, sollten Sie überlegen und prüfen lassen, ob der zu vereinbarende Unterhaltsbetrag der Höhe nach angemessen ist. Ggf muss der Betrag reduziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
19. Dezember 2020 | 20:04
Ich werde in diesem Fall der Unterhaltsempfänger sein !
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Dezember 2020 | 20:08
Das war aus Ihrer Anfrage nicht erkennbar.
In diesem Fall sollten Sie die Einmalzahlungen nehmen.
Sie verringern das Risiko ausbleibender Zahlungen.
Mit freundlichen Grüßen