Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Betreiber haften Sie für alle Rechtsverstösse ab Kenntnis. D.h. wenn jemand einen Kommentar postet, den Sie vergessen zu löschen, aber gesehen haben, so kann dies zivilrechtlich oder gar strafrechtlich relevant sein. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Nutzer kennen, damit Sie im Zweifel Rückgriffe tätigen können.
Wir raten daher, die Daten zu speichern, wenn Sie eine solche Funktion zum Kommentieren zulassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für ihre Antwort, ich habe das jetzt so verstanden: Generell muss ich nichts speichern. Nur bei der Kommentar-Funktion ist es aber zu empfehlen.
Sehe ich das, so richtig?
Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsetzung verpflictet. Mehr darüber in der Computerwoche: https://www.tecchannel.de/a/log-management-wichtige-gesetzliche-pflicht-fuer-unternehmen,2021947
z.B. wenn Sie eine Bank sind oder Leistungen anbieten, die nach Basel II reglementiert sind.
Da ich nicht weiss, was Sie mit der Website bezwecken, müssen Sie sich diesbezüglich informieren, ob Sie diesen Verpflichtungen konkret in Ihrem Einzelfall unterliegen.
Zudem kann es für Strafverfolgungsbehörden wichtig sein, dass gewisse Daten gespeichert werden.