Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie werden die sog. Fangprämie wohl zahlen müssen. In fast sämtlichen Supermärkten, so auch im Toom-Markt,wird den Kunden über die AGB bzw. gesonderte Aushänge mitgeteilt, dass Ladendiebstähle zur Anzeige gebracht werden und eine sog. Fangprämie fällig wird. Diese Fangprämien bilden einen ersatzfähigen Schaden gemäß § 249 BGB und sind daher von einem Ladendieb zu ersetzen.
Sie als Kunde akzeptieren mit dem betreten des Supermarktes diese Vereinbarung.
Die Höhe von 60,- € plus 5,-€ Spesen erscheint auch nicht unangemessen hoch.
Sollten Sie nicht fristgemäß zahlen, könnten weiter Kosten für das Inkasso entstehen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie werden die sog. Fangprämie wohl zahlen müssen. In fast sämtlichen Supermärkten, so auch im Toom-Markt,wird den Kunden über die AGB bzw. gesonderte Aushänge mitgeteilt, dass Ladendiebstähle zur Anzeige gebracht werden und eine sog. Fangprämie fällig wird. Diese Fangprämien bilden einen ersatzfähigen Schaden gemäß § 249 BGB und sind daher von einem Ladendieb zu ersetzen.
Sie als Kunde akzeptieren mit dem betreten des Supermarktes diese Vereinbarung.
Die Höhe von 60,- € plus 5,-€ Spesen erscheint auch nicht unangemessen hoch.
Sollten Sie nicht fristgemäß zahlen, könnten weiter Kosten für das Inkasso entstehen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
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