24. September 2017
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07:47
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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die Werkstatt hätte Sie warnen müssen, sobald klar war, dass die Reparatur mehr als 120 % des Kostenvoranschlages kosten würde. Ohne eine solche Warnung müssen Sie nur die genannten 120 % bezahlen. Jedoch müssen Sie beweisen, dass dieser Kostenvoranschlag so gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Webee
Rechtsanwalt