15. November 2022
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16:38
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ob ein Widerrufsrecht besteht, kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Haben Sie das Motorrad beim Verkäufer direkt erworben, gibt es kein Widerrufsrecht.
Das Fehlen der Fahrzeugpapiere stellt allerdings einen erheblichen Mangel der Kaufsache dar. Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen diese Papiere zukommen zu lassen.
Fordern Sie ihn daher unter Fristsetzung von 5 Tagen auf, die fehlenden Papiere nachzuliefern. Erfolgt das nicht, treten Sie vom Vertrag zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
15. November 2022 | 16:46
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Verkäufer wurde bereits am Tag der Lieferung darauf hingewiesen innerhalb der nächsten 7 Tage die Fahrzeugpapiere nach zu reichen. Dies geschah am 30.10.2022.
Da wir das Fahrzeug nicht persönlich inspizieren konnten und der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, müsste doch eigentlich ein Fernabsatzvertrag vorliegen oder irre ich mich?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. November 2022 | 16:50
Wenn Sie ausschließlich online gekauft haben, liegt ein Widerrufsrecht vor. Das hat sich jedoch aus Ihrer bisherigen Schilderung nicht entnehmen lassen. Ihre Ergänzung wurde erst nach Beantwortung für mich sichtbar.
Sie sollten auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme des Motorrades bestehen.
Mit freundlichen Grüßen