Mobilcom und Partnercard
| 10. April 2007 02:28
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Preis:
35€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Fragesteller
Guten Tag,
Ich bin ein Betroffener im Fall Mobilcom/Partnercard.
Ich habe 2004 einen Handyvertrag mit der Mobilcom abgeschlossen, da mein alter Vertrag wegen Geschäftsübernahme
der Firma Telepassport auslief.
Eine Zeit lang lief alles bestens, bis ich ende 2004 einen Werbeanruf erhielt.
Es ging um eine Partnercard also eine 2. SIM karte mit den gleichen Konditionen wie im Hauptvertrag.
Da ich skeptisch war, was dieses Angebot betraf, bat ich um Zusendung von Infomaterial.
Dies ginge angeblich nicht und die Karte an sich wäre sowieso kostenlos, hieß es.
Also ließ ich mir die Karte sammt Verkaufmaterial zuschicken ohne aber einem Vertrag zugestimmt zu haben.
Zur Aktivierung der Karte sollte man ein Antwortfax schicken oder eine Telefonnummer anrufen.
Beides habe ich nicht gemacht, trotzdem bekam ich bald darauf ein Schreiben.
zitat" Aktivierung ihrer Partnercard........wunschgemäß erhielten sie ihre Partnercard zum mobilen Telefonieren
ohne Grundgebühr.
Bislang habe sie sich nicht gemeldet, um ihre Karte zur Nutzung freizuschalten zulassen.
Das ist schade, denn so können Sie die Vorteile ihrer Partnercars nicht nutzen.
Kleingedrucktes!!!
Hinweis: Innerhalb von 14 Tagen nach erhalt dieses Schreibens können sie......
!!!Nach Ablauf dieser Frist werden wir ihre Karte automatisch aktivieren, damit Sie von den
Vorteilen der Partnercard profitieren.!!!
Den Wiederspruch habe ich dann gemacht allerdings etwas verspätet aber wohl noch rechtzeitig.
am 10.11.2004 habe ich das Schreiben erhalten und am 21.11.2004 den wiederuf abgeschickt, am
23.11.2004 soll es laut Bürgel eingetroffen sein.
Da ich damals keine Ahnung hatte schickte ich mein Schreiben ohne Rückschein normal per Post.
Es kam daraufhin ungeachtet meines Wiederspruchs, eine Bestätigung der Vertragsänderung!
Als bis zum Januar 2005 nichts passierte außer das mir auf den Folgerechnungen immer wieder ein Mindestumsatz
der Partnercard in unterschiedlicher Höhe abverlangt wurde, hat es mir gereicht.
Ich habe mit Kündigung gedroht falls meine Beschwerde nicht innerhalb 1er Woche bearbeitet wird.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben in dem die Stornierung der Partnercard zum 21.01.2005 bestätigt wurde und eine
Gutschrift in wenigen Tagen angekündigt wurde.
Soweit so gut....die nächste Rechnung kam am 14.02.2005 "mit weiterhin der Gebühr für die Partnercard"!!!!
Keine Gutschrift ist bis dahin erfolgt.
Daraufhin verweigerte ich das Bankeinzugsverfahren und kündigte.
Da die Partnercard ja eine Vertragserweiterung des Hauptvertrages ist, daher davon abhängig ist, habe ich mein
Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. "wegen nicht beseitigung von Mängeln"
Meine Kündigung wurde natürlich, wie von der Mobilcom bekannt, nicht anerkannt. (da 2jahresvertrag)
Nach langem hin und her und etlichen Einschreiben erneuten Kündigungen habe ich schließlich irgendwann einige
Schreiben von Bürgel bekommen.
Ich hatte Bürgel mit Fristsetzung 14 Tage April.2006 angeschrieben, ihre Forderungen zu beweisen.
Das letzte von insgesammt drei Schreiben liegt mir nun erst vor und fordert eine Zahlung um 200 Euro bis zum
15.04.2007.
Dabei handelt es sich schon um ein Vergleichsangebot da die Summe sonst noch höher ausfallen soll.
Da ich nach Paragraf 212 BGB mit der Zahlung quasi ein Schuldeingeständiss abgeben würde ergibt sich bei mir ein
gewisser Wiederspruch. (Die Verjährungsfrist beginnt von neuen)
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Meine Frage ist nun:
Ist die Mobilcom überhaupt berechtigt Schadensersatz zu verlangen wenn ich mein Recht auf vorzeitige
Vertragskündigung ausüben muss?
Ist sie weiterhin berechtigt strittige Forderung an Bürgel weiterzuleiten und wie komme ich da am Besten raus?
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Ein Referenzfall gegen Mobilcom sowie Bürgel wäre sehr hilfreich.
Kann ich mich auf ihre Aussage beziehen wenn ich mit Bürgel rede oder denen schreibe?