Mit Inkasso Firma mit Mädchennamen korrespondieren

9. Februar 2022 22:24 |
Preis: 37,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Hallo,
ich habe noch mehrere offene Forderungen in der Schufa unter meinem Mädchennamen stehen die eigentlich verjährt sind. Die Schufa wie auch die Inkasso Unternehmen haben mich auch noch unter meinem Mädchennamen gespeichert.
Ich habe nach meiner Heirat den Namen meines Mannes angenommen und wollte nun der Inkasso Firma die Einrede der Verjährung erklären.
Die Schufa wird meinen aktuellen Namen irgendwann rausbekommene ich möchte aber nicht, dass die Inkasso Firma diesen erfährt.

Kann ich nun in dem Brief an die Inkasso Firma die Einrede der Verjährung schreiben, meinen Mädchennamen angeben und damit Unterschreiben?

Vielen Dank.
10. Februar 2022 | 10:26

Antwort

von


(550)
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail: thomasklein055@gmail.com
Sehr geehrte Fragestellerin,,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ich kann zwar nicht beurteilen, ob die Forderungen, die gegen Sie bestehen, verjährt sind oder nicht. Sollten Sie tituliert sein, so müsste die Frage der Verjährung im einzelnen geprüft werden.

Die Unter­schrift gilt als eindeutige Willens­be­kundung des Unter­zeich­nenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervor­gehen, von wem er stammt. Der Bundes­ge­richtshof hat detail­liert festgelegt, wie eine gültige Unter­schrift aussieht: Sie muss den vollen Famili­ennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeu­tungen von Schrift erkennbar sein. Der Aussteller muss also identifizierbar sein. (etwa: BGH, Urteil vom 25. 10. 2002 - V ZR 279/01 )

Sofern die Identität in Ihrem Fall feststeht bzw. ermittelbar ist, ist es dann auch zulässig, mit Ihrem Geburtsnahmen zu unterzeichnen (vgl. etwa: AG München HRB 86384) und die Einrede der Verjährung zu erheben.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

ANTWORT VON

(550)

Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail: thomasklein055@gmail.com
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...