Sehr geehrte Rechtsuchende,
auf Grund Ihrer Anfrage beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Ihre Kollegen in einer 5-Tage-Woche arbeiten. Diese Anzahl der Tage ist die Grundlage für die Ermittlung für Ihre Urlaubstage.
Grundsätzlich wird der Urlaub für "Teil"-zeitkräfte wie folgt berechnet:
Gesamturlaub pro Jahr /Gesamtarbeitszeit im Unternehmern x Zahl Ihrer Arbeitstage =>
20/5 Tage x 2= 8 Urlaubstage
Es ist natürlich anzumerken, dass auch nur für tatsächliche Arbeitstages Urlaubstage genommen werden können. Arbeiten Sie nur montags oder dienstags können Sie auch nur an diesen Tagen Urlaub bekommen!
In Bezug auf Ihre Kollegen bekommen Sie weniger Urlaub. Sie haben deren Anspruch mit 26 Tage pro Jahr angegeben. Die Berechnung mit dieser Grundlage würde für Sie Folgendes ergeben:
26/5 x 2 = 10 Urlaubstage.
Sollte die Kollegen nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten, so wäre die Berechnung anzupassen. Bruchteile von errechneten Urlaubstagen sind aufzurunden § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BAG-Urteil: Az. 8 AZR 730/87).
Es ist anzumerken, dass die Berechnung auf Grund eines Tarifvertrages im Einzelfall anders erfolgen kann, dazu fehlen mir aber Ihrer Informationen.
Ich hofe diese Information hilft Ihnen. Für Nachrfagen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Balan Stockmann & Partner
in Ihrem Arbeitsvertrag steht 20 lt. Ihren Angaben.
20/5=4x2=8 Tage.
ein Ungleichbeahndlung liegt wohl vor, wenn die anderen Arbeitnehmer nicht mit einem berechtigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Für diese Prüfung müßten Sie aber die Urlaubsklausel von Ihnen und die der Kollegen prüfen lassen. Das Gleichbehandlungsgesetz
AGG verbietet derartige Ungleichbehandlungen. Dazu sollten Sie aber den gesamten Arbeitsvertrag einem Kollegen vor Ort oder uns zur Prüfung übersenden. Gibt es keinen Grund für die Ungleichbehandlung muss Ihre Gesamtanspruch auf 26 erhöht werden, so dass sich eine Berechnungn wie folgt ergibt:
26/5=5X2=10 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
auf Grund Ihrer Anfrage beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Ihre Kollegen in einer 5-Tage-Woche arbeiten. Diese Anzahl der Tage ist die Grundlage für die Ermittlung für Ihre Urlaubstage.
Grundsätzlich wird der Urlaub für "Teil"-zeitkräfte wie folgt berechnet:
Gesamturlaub pro Jahr /Gesamtarbeitszeit im Unternehmern x Zahl Ihrer Arbeitstage =>
20/5 Tage x 2= 8 Urlaubstage
Es ist natürlich anzumerken, dass auch nur für tatsächliche Arbeitstages Urlaubstage genommen werden können. Arbeiten Sie nur montags oder dienstags können Sie auch nur an diesen Tagen Urlaub bekommen!
In Bezug auf Ihre Kollegen bekommen Sie weniger Urlaub. Sie haben deren Anspruch mit 26 Tage pro Jahr angegeben. Die Berechnung mit dieser Grundlage würde für Sie Folgendes ergeben:
26/5 x 2 = 10 Urlaubstage.
Sollte die Kollegen nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten, so wäre die Berechnung anzupassen. Bruchteile von errechneten Urlaubstagen sind aufzurunden § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BAG-Urteil: Az. 8 AZR 730/87).
Es ist anzumerken, dass die Berechnung auf Grund eines Tarifvertrages im Einzelfall anders erfolgen kann, dazu fehlen mir aber Ihrer Informationen.
Ich hofe diese Information hilft Ihnen. Für Nachrfagen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Balan Stockmann & Partner
Rückfrage vom Fragesteller
12. August 2007 | 17:43
Sehr geehrter Herr Rogge,
meine Nachfrage lautet wie folgt:
Welcher Urlaubsanspruch ist für mich denn nun mehr relevant?
a)20 Tage(anteilig)laut Arbeitsvertrag
b)26 Tage/5x2=10=2,5 , wegen der Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten?
Meine Kollegen arbeiten in einer 5-Tage-Woche.
Es gilt kein Tarifvertrag.
Vielen Dank
Ergänzung vom Anwalt
13. August 2007 | 00:01
Sehr geehrte Rechtsuchende,in Ihrem Arbeitsvertrag steht 20 lt. Ihren Angaben.
20/5=4x2=8 Tage.
ein Ungleichbeahndlung liegt wohl vor, wenn die anderen Arbeitnehmer nicht mit einem berechtigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Für diese Prüfung müßten Sie aber die Urlaubsklausel von Ihnen und die der Kollegen prüfen lassen. Das Gleichbehandlungsgesetz
AGG verbietet derartige Ungleichbehandlungen. Dazu sollten Sie aber den gesamten Arbeitsvertrag einem Kollegen vor Ort oder uns zur Prüfung übersenden. Gibt es keinen Grund für die Ungleichbehandlung muss Ihre Gesamtanspruch auf 26 erhöht werden, so dass sich eine Berechnungn wie folgt ergibt:
26/5=5X2=10 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt