Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe die Reihenfolge Ihrer Fragen geändert:
1. Einnahmen wäre monatlich über 450€- jedoch wenn die Steuererklärung hier mit negativer Einnahme zählt, zählt dann nur der Minijob?
Ja, weil die Grenze von 5400 € im Jahre nicht überschritten wurde (12 Monate x 450 €), S. 66 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08.
D.h. Ihre Frau bleibt in der Familienversicherung auch weiter.
****
Zu Ihrer anderen Fragen:
Wie genau berechnet die Krankenkasse für die Familienversicherung das Gesamteinkommen?
Da Ihre Frau geringfügig beschäftigt ist, darf ihr Gesamteinkommen 450 € mtl. Nicht überschreiten, §10 SGB V.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Zum Gesamteinkommen gehören Einnahmen aus Minijob und aus der Vermietung, wobei diese monatlich ermittelt werden und nicht als Jahresdurchschnitt. Bei der Einnahmen aus Vermietung werden Werbungskosten abgezogen, S. 6 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08. https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf
Dabei gilt die Einkommensgrenze auch dann als nicht überschritten, wenn die Einnahmen im Jahreszeitraum 3 Monate die Grenze von 450 € UNVORHERSEHBAR überschritten haben. In Bezug auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wäre das aber bei Dauermiete eher unvorstellbar.
Aber die ganze monatliche Berechnung wird nicht durchgeführt, wenn der Jahreseinkommen 5400 € nicht überschritten hat, s. Frage 1.
2. Zählen hier die negativen Einnahmen ?
Ja
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe die Reihenfolge Ihrer Fragen geändert:
1. Einnahmen wäre monatlich über 450€- jedoch wenn die Steuererklärung hier mit negativer Einnahme zählt, zählt dann nur der Minijob?
Ja, weil die Grenze von 5400 € im Jahre nicht überschritten wurde (12 Monate x 450 €), S. 66 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08.
D.h. Ihre Frau bleibt in der Familienversicherung auch weiter.
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Zu Ihrer anderen Fragen:
Wie genau berechnet die Krankenkasse für die Familienversicherung das Gesamteinkommen?
Da Ihre Frau geringfügig beschäftigt ist, darf ihr Gesamteinkommen 450 € mtl. Nicht überschreiten, §10 SGB V.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Zum Gesamteinkommen gehören Einnahmen aus Minijob und aus der Vermietung, wobei diese monatlich ermittelt werden und nicht als Jahresdurchschnitt. Bei der Einnahmen aus Vermietung werden Werbungskosten abgezogen, S. 6 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08. https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf
Dabei gilt die Einkommensgrenze auch dann als nicht überschritten, wenn die Einnahmen im Jahreszeitraum 3 Monate die Grenze von 450 € UNVORHERSEHBAR überschritten haben. In Bezug auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wäre das aber bei Dauermiete eher unvorstellbar.
Aber die ganze monatliche Berechnung wird nicht durchgeführt, wenn der Jahreseinkommen 5400 € nicht überschritten hat, s. Frage 1.
2. Zählen hier die negativen Einnahmen ?
Ja
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen