Minderjährige gegen ihren Willen in den Irak gebracht – Schwester(Staatsbürgerin)

26. Juni 2025 19:56 |
Preis: 32,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich bin 16 Jahre alt und wurde gegen meinen Willen in den Irak gebracht. Ich habe 10 Jahre in Deutschland gelebt und besaß einen Aufenthaltstitel, der inzwischen abgelaufen ist – was offenbar von meinen Eltern so geplant war. Ich bin seit dem 14. Februar 2025 im Irak.

Ich habe bereits viele Stellen kontaktiert:
• das Jugendamt
• die Polizei
• meine Klinik in Deutschland
• Pro Asyl
• mehrere Anwälte
• zwei Journalisten
• die Refugee Law Clinic Berlin
• eine Frauenrechtsorganisation
• die Website „Papaya", die sich um Fälle wie meinen kümmert

Bisher habe ich keine Hilfe bekommen. Viele Anwälte haben mir gesagt, dass sie meinen Fall nicht übernehmen können, weil sie ausgelastet sind. Von der deutschen Botschaft habe ich die gleiche Antwort bekommen wie von anderen Stellen: Ohne die Einwilligung meiner Eltern kann ich nicht nach Deutschland zurückkehren, da sie das Sorgerecht haben.

Dabei sollte mir in Deutschland bereits das Sorgerecht entzogen werden. Ich war in einer Klinik – mit dem Ziel, endlich in eine Wohngruppe zu kommen. Ich wollte das auch. Doch meine Eltern haben das offenbar bemerkt – und mich dann kurzerhand gegen meinen Willen in den Irak gebracht, um die Kontrolle über mich zu behalten. Sie wollten auf keinen Fall, dass ich dem Jugendamt übergeben werde, weil sie wussten, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit passiert.

Meine Eltern sind psychisch labil. Meine Geschwister wurden stark physisch und psychisch misshandelt. Mein Vater hat häufig Drogen und Alkohol konsumiert. Ich wurde kaum versorgt – weder schulisch noch erzieherisch. Ich durfte kaum etwas selbst entscheiden. Als wir in den Irak geflogen sind, wurde mir erzählt, mein Vater habe einen Herzinfarkt gehabt und wir würden ihn nur besuchen, weil er möglicherweise stirbt. Das war eine Lüge – und eine Falle, durch die ich nun im Irak festsitze.

Wichtig ist auch: Meine Schwester war mit mir im Irak, durfte aber zurück nach Deutschland, ich jedoch nicht. Sie ist damit eine direkte Zeugin, dass ich gegen meinen Willen hierbehalten wurde.

Ich kann anscheinend nichts tun, weil ich keine deutsche Staatsbürgerin bin und meine Eltern noch das Sorgerecht haben. Dabei hatte ich mehrere Suizidversuche, ausgelöst durch die familiäre Situation. Ich war kurz davor, den deutschen Pass zu bekommen – wir hatten bereits mit dem Antrag nach meinem 16. Geburtstag begonnen.

Meine Schwester ist deutsche Staatsbürgerin, 23 Jahre alt, hat ein eigenes Einkommen und wird in wenigen Wochen ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft abschließen. Sie ist bereit, mein Vormund zu werden und mich bei sich aufzunehmen.

Meine Fragen:
• Was kann ich in meiner Lage tun?
• Was sind meine Rechte?
• Was kann meine Schwester für mich tun?
• Kann ich einen Anwalt beauftragen, der das Sorgerecht meinen Eltern entziehen lässt, sodass ich nicht auf ihre Zustimmung angewiesen bin, um nach Deutschland zurückzukehren?
• Was kann ein Anwalt in meinem Fall überhaupt tun?
• Brauche ich einen Anwalt im Irak oder in Deutschland – oder beides?
• Wie lange würde es dauern, bis ich ein Visum für die Rückkehr bekomme?
• Habe ich überhaupt Anspruch auf ein Visum? Wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Was brauche ich dafür?
• Kann ich den deutschen Pass noch im Ausland beantragen? Würde ich ihn erhalten? Und wenn ja, kann ich damit nach Deutschland zurückkehren?

Ich möchte wissen: Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt, um zurückzukehren?

PS: Ich habe folgende Nachweise, dass ich wirklich in Deutschland gelebt habe:
• Foto meines (ehemaligen) Aufenthaltstitels
• Passkopie
• Schulbescheinigung
• Foto meiner deutschen Bankkarte
• Ärztliche Bescheinigung
• Amtliche Abmeldung von mir und meinen Eltern

Vielen Dank im Voraus.
26. Juni 2025 | 20:34

Antwort

von


(20)
Am Waldeck 10
18279 Lalendorf
Tel: 01733415717
Web: https://www.christina-schmauch.de
E-Mail: kanzlei-christina-schmauch@email.de
Guten Abend,
auch wenn Sie den Sachverhalt sehr ausführlich geschildert haben, bleiben für mich einige Fragen offen, sodass es tatsächlich gut wäre, weitere Unterlagen zu haben. Ein Foto des ehemaligen Aufenthaltstitels, Passkopie, ärztliche Stellungnahmen, auch im Hinblick der Eltern (soweit vorhanden) wären sicher hilfreich.
Sicherlich stellt es eine Möglichkeit dar, wenn Ihre Schwester die elterliche Sorge übernimmt. Allerdings nimmt ein Verfahren wegen des Entzugs der elterlichen Sorge ziemlich viel Zeit in Anspruch. Eine Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit aus dem Ausland ist leider nicht möglich. Die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen müsste genauer geprüft werden. Hierzu sind weitere Informationen notwendig.
Daher ist es auch nicht so einfach, eine Aussage über die Dauer zu treffen.
Ein Anwalt im Irak wird Ihnen nicht viel helfen können. Natürlich kann dieser bei der eventuellen Beantragung eines Visums helfen, kennt sich wahrscheinlich aber zu wenig im Hinblick auf die Möglichkeiten aus und wird sich mit einem Kontakt gegenüber den deutschen Behörden schwertun.
Gerne können Sie die erwähnten Unterlagen übermitteln und bei Bedarf über die kostenlose Nachfrageoption noch eine Frage stellen.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

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