Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH - so der volle Name der Firma - ist in der Tat nur ein Vermittler.
In den AGB der Firma ist in Nummer 2.1 geregelt: "CHECK24 Mietwagen erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für Nutzer
unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte (online oder offline) über Preise und Konditionen von Mietwagenbrokern und/oder –vermietern (im folgenden Mietwagenanbieter). Die auf der Website dargestellten Auskünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot von CHECK24 Mietwagen oder des jeweiligen Leistungserbringers dar."
Weiterhin regeln die AGB in 2.2.: "2.2. CHECK24 Mietwagen vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung Mietverträge an den jeweiligen Mietwagenanbieter. CHECK24 Mietwagen übernimmt keine über die Vermittlung von Mietwagenverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere vermietet CHECK24 Mietwagen selbst keine Mietwagen.
Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Mietwagen stellen auch keine
Beratungsleistung gegenüber dem Nutzer dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die CHECK24 Mietwagen keinen Einfluss hat, dienen."
Sie werden auch irgendwann im Verlaufe der Nutzung dieser Seite dazu aufgefordert sein worden, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, wobei auch schon aus der Aufmachung und der Texte der Internetseite "Check24" hervorgeht, dass es sich lediglich um Vergleichs- und Vermittlungsleistungen handelt. Ich denke, die Dame mit der Sie telefoniert haben, wusste nicht so recht Bescheid.
Man könnte andenken, gegen CHECK24 aufgrund dieser Falschauskunft vorzugehen und den Differenzbetrag zu dem ursprünglich
gebuchten Mietwagenbetrag aufgrund der Falschauskunft der Mitarbeiterin einzufordern. Möglicherweise hätten Sie sich ein ca. 700 € teures Auto gar nicht gemietet, wenn Sie gewusst hätten, dass CHECK24 den Schaden nicht ersetzt.
Allerdings gibt es in Ihrem Fall auch EMietwagen bzw. TravelJigsaw als Ansprechpartner sowie den Mietwagen-Service vor Ort, Locauto. Allerdings haben diese beiden abgelehnt, Kosten zu übernehmen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Hier stehen die Chancen leider auch schlecht, da sich beide Firmen im Ausland befinden (was für eine Anspruchsdurchsetzung immer nachteilig ist) und ein Anspruch Ihrerseits fraglich ist.
Ich nehme an, dass in den speziellen Nutzungsbedingungen für den Mietwagen geregelt ist, dass ein Auto nach 3 h weitervermietet werden kann, wenn es nicht abgeholt wird oder sich die Mieter melden. Es gibt Unternehmen, die halten die Fahrzeuge nur 30 - 60 Minuten frei, andere, größere Vermietungen sind da kulanter. Man muss aber leider sagen, dass diese Vorgehensweise korrekt ist, obwohl Sie nichts dafür konnten, dass Sie im
Flugzeug festsaßen. Man muss hier eben auch die andere Seite sehen, nämlich dass der Vermieter nicht wissen kann, ob Sie überhaupt noch kommen oder er ein Fahrzeug umsonst freihält, obwohl er es anderweitig vermieten könnte.
Ich würde daher am ehesten gegen CHECK24 vorgehen, da Ihnen die Mitarbeiterin zugesagt hat, ein anderes Auto zu finanzieren. Hilfreich
wäre es dafür, den Namen der Person zu kennen sowie ein Gesprächsprotokoll anzufertigen, in dem Ihr Lebensgefährte als Zeuge genannt ist.
Hier obliegt Ihnen allerdings die Beweislast und ich denke, allzu rosig sind die Aussichten leider nicht.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH - so der volle Name der Firma - ist in der Tat nur ein Vermittler.
In den AGB der Firma ist in Nummer 2.1 geregelt: "CHECK24 Mietwagen erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für Nutzer
unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte (online oder offline) über Preise und Konditionen von Mietwagenbrokern und/oder –vermietern (im folgenden Mietwagenanbieter). Die auf der Website dargestellten Auskünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot von CHECK24 Mietwagen oder des jeweiligen Leistungserbringers dar."
Weiterhin regeln die AGB in 2.2.: "2.2. CHECK24 Mietwagen vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung Mietverträge an den jeweiligen Mietwagenanbieter. CHECK24 Mietwagen übernimmt keine über die Vermittlung von Mietwagenverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere vermietet CHECK24 Mietwagen selbst keine Mietwagen.
Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Mietwagen stellen auch keine
Beratungsleistung gegenüber dem Nutzer dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die CHECK24 Mietwagen keinen Einfluss hat, dienen."
Sie werden auch irgendwann im Verlaufe der Nutzung dieser Seite dazu aufgefordert sein worden, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, wobei auch schon aus der Aufmachung und der Texte der Internetseite "Check24" hervorgeht, dass es sich lediglich um Vergleichs- und Vermittlungsleistungen handelt. Ich denke, die Dame mit der Sie telefoniert haben, wusste nicht so recht Bescheid.
Man könnte andenken, gegen CHECK24 aufgrund dieser Falschauskunft vorzugehen und den Differenzbetrag zu dem ursprünglich
gebuchten Mietwagenbetrag aufgrund der Falschauskunft der Mitarbeiterin einzufordern. Möglicherweise hätten Sie sich ein ca. 700 € teures Auto gar nicht gemietet, wenn Sie gewusst hätten, dass CHECK24 den Schaden nicht ersetzt.
Allerdings gibt es in Ihrem Fall auch EMietwagen bzw. TravelJigsaw als Ansprechpartner sowie den Mietwagen-Service vor Ort, Locauto. Allerdings haben diese beiden abgelehnt, Kosten zu übernehmen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Hier stehen die Chancen leider auch schlecht, da sich beide Firmen im Ausland befinden (was für eine Anspruchsdurchsetzung immer nachteilig ist) und ein Anspruch Ihrerseits fraglich ist.
Ich nehme an, dass in den speziellen Nutzungsbedingungen für den Mietwagen geregelt ist, dass ein Auto nach 3 h weitervermietet werden kann, wenn es nicht abgeholt wird oder sich die Mieter melden. Es gibt Unternehmen, die halten die Fahrzeuge nur 30 - 60 Minuten frei, andere, größere Vermietungen sind da kulanter. Man muss aber leider sagen, dass diese Vorgehensweise korrekt ist, obwohl Sie nichts dafür konnten, dass Sie im
Flugzeug festsaßen. Man muss hier eben auch die andere Seite sehen, nämlich dass der Vermieter nicht wissen kann, ob Sie überhaupt noch kommen oder er ein Fahrzeug umsonst freihält, obwohl er es anderweitig vermieten könnte.
Ich würde daher am ehesten gegen CHECK24 vorgehen, da Ihnen die Mitarbeiterin zugesagt hat, ein anderes Auto zu finanzieren. Hilfreich
wäre es dafür, den Namen der Person zu kennen sowie ein Gesprächsprotokoll anzufertigen, in dem Ihr Lebensgefährte als Zeuge genannt ist.
Hier obliegt Ihnen allerdings die Beweislast und ich denke, allzu rosig sind die Aussichten leider nicht.