Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Aufgrund Ihrer knappen Sachverhaltsschilderung ist die Frage definitiv nicht zu beantworten.
Offensichtlich gibt es einen Mietvertrag über Gewerberäume und einen sog. Kooperationsvertrag, zu dessen Inhalt Sie nichts sagen.
Grundsätzlich handelt es sich um zwei Verträge, die vorliegen müssen, um sie prüfen zu können. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch ersichtlich werden, ob zwischen den beiden Verträgen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, mit der Folge, daß ein Vertrag vom Bestehen des anderen abhängig ist.
2.
Sie sollten also eine Direktanfrage stellen, so daß Einsicht in die Verträge genommen werden kann. Diesbezüglich können Sie sich gern per Direktanfrage an mich wenden.
Daß eine Vertragsprüfung allerdings nicht für 20,00 € erfolgen kann, sei nur rein vorsorglich erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Es wurde ein Mietvertrag geschlossen um ein ambulantes op Centrum zu betreiben. Zusätzlich der Kooperationsvertrag der auch Bestandteil des Mietvertrages ist.mit den Jahren wurden wir immer größer und leistungsstärker wir haben auf bitten des Vermieters unsere Kapazitäten ausgeweitet und keine anderen Geschäftspartner angenommen .jetzt sind wir abhängig und sollen Preise senken .
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch diese zusätzliche Information ersetzt leider nicht die Prüfung der Verträge.
So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Preissenkung auf einem bloßen Wunsch des Vermieters beruht oder ob sich z. B. aus den Verträgen ein Mitspracherecht des Vermieters ergibt. Daran knüpft die weitere Frage an, um welche Preise es sich überhaupt handelt.
Jede Rechtsfrage, die sich im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen stellt, ist anhand der Verträge zu prüfen. Schließlich ergeben sich aus den Verträgen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Ohne Kenntnis der Verträge bewegt man sich im Bereich reiner Spekulation. Und damit ist leider niemandem geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt