Mietverhältnis um 5 Jahre verlängert - wie sind nun die Kündigungsfristen?

29. Mai 2007 14:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


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Ein Ehepaar hat eine Wohnung gemietet.Das Mietverhältnis hat 2000 begonnen.Es wurde zunächst auf 5 Jahre abgeschlossen und verlängert sich wieder um 5 Jahre,wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.Heuer im Jahr 2007 wollen die Mieter eine Wohnung kaufen.Können sie das Mietverhältnis vorzeitig kündigen?
29. Mai 2007 | 15:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

der Kauf einer Wohnung durch die Mieter stellt leider keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung dar.

Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkündigungsrechte z.B. bei einer Mieterhöhung und bei Modernisierung. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das Recht, einen Nachmieter stellen zu dürfen, für bestimmte Härtefälle angenommen (Arbeitsplatzverlust mit Ortswechsel, Familienzuwachs, Umzug ins Pflegeheim). Schließlich kann es auch dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, wenn eine Wohnung äußerst begehrt und leicht zu vermieten ist, der Vermieter sich aber gleichwohl gegen eine Vertragsaufhebung sperrt.
Gegebenenfalls muss der Vermieter dem Mieter auch die Untervermietung gestatten, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen dies ergibt.

Sofern also keine der o.g. zusätzlichen Voraussetzungen vorliegt, ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, mit dem Vermieter zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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