Mietrecht für Mieter in Großbritannien
21. November 2014 18:41
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Preis:
52€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Mein Enkelsohn, 22 Jahre alt, ist z. Zt. bei einem Studienaufenthalt, über Erassmus -Studienaustausch, an der Universität Livepool GB. Er hat für den Aufenthalt ein Zimmer, mit ca. 12 Quatratm., in einer WG angemietet. Die Mietkosten betragen mtl. 500 €. Die Mietdauer, im Vetrag festgelegt, ist von September 2014 bis Juni 2015. Genau der Zeit des Studienaufenthalts entsprechend. Nun stellt sich heraus, dass der Raum täglich nur 4 Stunden beheizt wird. Die durchschnittliche Raumtemperatur beträgt 9 -12 Grad Celsius. Da der Raum 3 Außenwände hat, kühlt er schnell aus. An den Wänden und den Fenstern bildet sich viel Kondenzwasser , wodurch sich an den Wänden ganz viel Schimmel bildet. Die schwarz verschimmelten Wände wurden, nach einer Reklamation meines Enkels, einfach weiß überstrichen. Inzwischen verschimmeln die persönlichen Sachen wie KLeider, Koffer, Tasche, Bücher usw.. Außerdem ist der Aufenthalt in diesem Zimmer höchst Gesundheitsgefährdent.
Mein Enkelsohn könnte nun in einem Studentenwohnheim ein anderes Zimmer bekommen.Der Vermieter droht bei vorzeitigem Auszug ganz massive Sanktionen an.
Welche Möglichkeiten hat mein Enkelsohn, ohne Schaden, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.
Evtl. haben Sie einen deutschsprachigen Anwaltskollegen in Liverpool, der meinem Enkel in dieser Angelegenheit helfen kann.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Rechtslage nach britischem Recht kann ich Ihnen leider nicht mitteilen. Dazu fehlen mir die Kenntnisse.
Ich kann Ihnen aber nachfolgende Kanzlei in Liverpool empfehlen, die auch deutschsprachig sind und Ihnen sicher weiterhelfen kann:
DLA Piper UK LLP
India Buildings Water Street
Liverpool
L2 0NH
UK
T: +44 (0) 8700 111 111
F: +44 (0) 151 236 9208
siehe unter https://www.dlapiper.com/de/abudhabi/offices/liverpool/?tab=lawyers
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
- zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth