6. März 2025
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20:32
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Lembcke
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Anlage auf einem normalen Geschäftskonto und insbesondere mit der Bezeichung (sinngemäß) "nicht pfändbar" reicht grundsätzlich nicht aus, um ihrem gesetzlichen Pflichten entsprechend nachzukommen.
Darüber hinaus ist der Betrag auch trotz der Bezeichnung "nicht pfändbar" grundsätzlich pfändbar und im Insolvenzfall nicht hinreichend abgesichert. Salopp gesagt, könnte ja sonst jeder jeden Geldbetrag so einfach "schützen", wenn dies rechtlich möglich wäre.
Daher ist nur eine Anlage getrennt von Ihrem Vermögen möglich.
Dafür brauchen Sie aber auch kein sog. Treuhand- oder Anderkonto.
Eine Vielzahl von Banken/Kreditinstituten und Sparkassen bieten sog. Kautionskonten an, welche Sie als Vermieter als auch der Mieter selbst eröffnen und dort den Kautionsbetrag rechtssicher und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend anlegen können.
Dementsprechend sollte Sie (Werbung darf ich hier nicht machen) bei ihrem örtlichen Kreditinstitut etc. einmal Rücksprache halten oder sich unter dem Stichwort "Kautionskonto" bei den gängigen Instituten entsprechend informieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Lembcke