Mietkaution und Instandhaltung

20. Oktober 2005 15:45 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Fragen betreffen einen geschäftlichen Mietvertrag.
Ich betreibe einen Karosseriebaubetrieb und habe andere, keine neuen, ca. 150qm große Geschäftsräume bezogen. Der Vermieter hat mir einen Mietvertrag vorgelegt der beinhaltet das ich 5000,00 Euro Kaution zahlen soll.
Weiterhin das ich Versicherungen für Gewässerschaden und Leitungswasserschaden abschließen soll.

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten soll ich fachmännisch auf eigene Kosten ausführen lassen?

Ist das rechtens?

Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Antwort fällt ebenso kurz, wie für Sie vielleicht nicht erfreulich aus: Ja, das ist rechtens.

Im Gewerbemietrecht gelten sämtliche Mieterschutzvorschriften nicht, die den besonderen Schutz des Wohnraummieters zum Gegenstand haben. Dies aus dem Grunde, dass ein Wohnraummieter eines solchen besonderen sozialen Schutzes bedarf, der Mieter von Gewerberäumen hingegen nicht. Daher ist im Gewerbemietrecht deutlich mehr zu Lasten des Mieters vertraglich regelbar, als dies beim Wohnraum möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund sind die von Ihnen zitierten Regelungen nicht zu beanstanden und ließen sich nur durch entsprechendes Verhandlungsgeschick Ihrerseits und Verhandlungsbereitschaft des Vermieters aus dem Vertrag herausverhandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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