Mieter kündigt Mitte Juli zum 31.8, zahlt seine Miete und NK nicht, und ...

| 23. August 2015 12:31 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


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Mieter kündigt Mitte Juli zum 31.8, zahlt seine Miete nicht, schafft es nicht, zum 31.8 auszuziehen.

Wir als Vermieter haben seine schriftliche Kündigung schriftlich bestätigt, und zwar mit dem Hinweis, dass er uns wg. 3-mon. Kündugungsfrist im Mietvertrag bis Ende Oktober Miete schuldet bzw. schulden wird.

Fragen:

1. bis wann muss der Mieter aus unserem Haus sein? Bis zum 31.8, oder eben bis 31.10?
2. wenn unser Mieter nicht am 01.9 aus dem Haus ist, müssen wir dann innerhalb von 2 Wochen die Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen? Oder ist das Widersprechen erst nach dem 31.10 zu machen (falls Mieter immer noch nicht Ende Oktober auszieht)?
23. August 2015 | 12:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate beträgt, wäre das Mietverhältnis mieterseits zum 31.10.2015 kündbar, wie Sie zutreffend sagen.

Der Mieter hat allerdings nicht fristgerecht gekündigt, auch nicht hilfsweise, so daß die Kündigung unwirksam ist. D. h., das Mietverhältnis besteht ungekündigt weiter, folglich auch über den 31.10.2015 hinaus. Der Mieter müßte jetzt also neu - und zwar fristgerecht - zum 30.11.2015 kündigen.


2.

Aufgrund einer fehlenden fristgerechten Kündigung besteht das Mietverhältnis demnach fort und der Mieter braucht nicht auszuziehen. Selbstverständlich hat er weiterhin die Miete zu zahlen.


3.

Man könnte daran denken, wenn das Mietverhältnis beendet werden soll, einen Mietaufhebungsvertrag, z. B. zum 31.10.2015, zu schließen. Räumt der Mieter dann nicht bis spätestens zum 31.10.2015, könnten Sie Räumungsklage erheben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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