15. Februar 2018
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08:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die Mieteinahmen sind unschädlich, wenn Sie nicht Teile eines Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit sind.
Nach § 96a SGB VI, sind nur anzurechnen:
" Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen....." .
Dazu zählen dann Mieteinnahmen eben nicht, Ausnahme nur, wenn diese zum Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zählen würden, weil nach der genannten Vorschrift Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit auch Anrechnung finden würden.
Allein nach Ihrer Darstellung gehe ich davon aus, dass das letztgenannte auf Sie nicht zutrifft und die Mieteinnahmen daher nicht anzurechnen sind.
Mit freundlichen Güßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle