Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Vorab: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es Lizenzbestimmungen von Microsoft gibt, die Ihrem Vorhaben entgegenstehen, dazu fehlt mir die Kenntnis der Ihrem Office-Lizenzvertrag zugrunde liegenden Bestimmungen und auch die genau Kenntnis Ihres Vorhabens.
Allerdings kann ich Ihnen sagen, dass Sie Office (zumindest "home and business" sowie "professional" grundsätzlich auch gewerblich nutzen dürfen.
Mit Ihrem Vorhaben verkaufen, kopieren oder fälschen Sie auch keine Programmbestandteile von Office. Vielmehr bieten Sie Leistungen an, die nur Sie hergestellt haben.
Die Käufer Ihrer Vorlagen müssen ihrerseits über Office verfügen, um die Vorlagen nutzen zu können. Hier entsteht daher kein Schaden.
Ich sehe daher keine rechtlichen Anhaltspunkte, die gegen Ihr Vorhaben sprechen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Sollte ich einen Aspekt Ihrer Frage übersehen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Vorab: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es Lizenzbestimmungen von Microsoft gibt, die Ihrem Vorhaben entgegenstehen, dazu fehlt mir die Kenntnis der Ihrem Office-Lizenzvertrag zugrunde liegenden Bestimmungen und auch die genau Kenntnis Ihres Vorhabens.
Allerdings kann ich Ihnen sagen, dass Sie Office (zumindest "home and business" sowie "professional" grundsätzlich auch gewerblich nutzen dürfen.
Mit Ihrem Vorhaben verkaufen, kopieren oder fälschen Sie auch keine Programmbestandteile von Office. Vielmehr bieten Sie Leistungen an, die nur Sie hergestellt haben.
Die Käufer Ihrer Vorlagen müssen ihrerseits über Office verfügen, um die Vorlagen nutzen zu können. Hier entsteht daher kein Schaden.
Ich sehe daher keine rechtlichen Anhaltspunkte, die gegen Ihr Vorhaben sprechen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Sollte ich einen Aspekt Ihrer Frage übersehen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen