Meister-Bafög Bescheid sofort aufgehoben / Rückforderung

9. November 2010 00:04 |
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Verwaltungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe seit dem 01.04.2010 Meister-Bafög (Maßnahme- und Lebensunterhaltsförderung + Darlehen). Ich bin Vollzeitschüler und habe derzeit kein Einkommen.

Da ich in der Meister-Schule mehr als 10 % gefehlt habe, ging mir ein Bescheid zu, indem mitgeteilt wurde, dass das gesamte Bafög innerhalb von 30 Tagen zurück zu zahlen ist.

Weiterhin muss der KfW sofort die gesamte Darlehens-Summe, zurück gezahlt werden.

Ich habe keinerlei Geldmittel, es dreht sich um eine Summe von fast 10.000 Euro.

Welchen juristischen Rat können Sie mir geben? Können sich die beiden Stellen auf eine Stundung für etwa 1 Jahr einlassen, damit ich die Schule abschließen kann?

Vielen Dank.

MfG.
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.

Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die gegen Sie gerichteten Rückforderungen wahrscheinlich berechtigt sind. Abschließend würde ich dieses ohne Kenntnis des Schriftverkehrs aber nicht feststellen wollen.Es wäre gegebenenfalls zu prüfen, ob es unverschuldet zu den Fehlzeiten gekommen ist.

Da Ihre Fehlzeiten über 10 Prozent liegen, ist ein regelmäßiger Besuch der Schule grundsätzlich nicht gegeben, weswegen sowohl das Bafög-Amt, als auch die KfW die erbrachten Leistungen (Darlehn und Förderung) zurückfordern können.

Beide Stellen haben aber die Möglichkeit, sowohl Stundung, als auch Ratenzahlung zu gewähren. Dieses müsste jeweils beantragt werden. Hierbei ist es ratsam, unter Darstellung der Gesamtsituation auch insbesondere Ihre derzeitige wirtschaftliche Situation darzustellen.

Sofern Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Über die Kosten, die durch meine Beauftragung entstehen, informiere ich Sie natürlich unverbindlich vorab kostenlos. Bei Bedarf können Sie jederzeit mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Nikolai F. Zutz
-Rechtsanwalt-
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