17. Januar 2006
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16:16
Antwort
vonRechtsanwalt Markus G. Werner, Dipl.-Jur.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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E-Mail: kontakt@mediamandat.de
die obenstehende Frage beantworte ich Ihnen unter Zugrundelegung der bislang von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:
Bei Ihren Fotografien handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke iSd. Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Indem die Fimaufnahmen von Dritten zum Verkauf angeboten werden, ohne zuvor die entsprechenden Rechte bei Ihnen als Urheber eingeholt zu haben, verstößt dieser Personenkreis wenigstens gegen die Ihnen zustehenden Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung §§ 16, 17 UrhG.
Sie haben dementsprechend Unterlassungs-, Auskunfts- und ggf. Schadensersatzansprüche gegen diese Personen/Unternehmen, die Sie hier, ggf. zunächst auch außergerichtlich, durchsetzen könnten. Ein probates und ratsames Mittel hierzu ist jeweils die baldige sogenannte "Abmahnung" mit einer von der Gegenseite einzufordernden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Abschließend möchte ich Ihnen noch dringend dazu raten, einmal Ihren Internetauftritt auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Fernabsatzrecht (z.B. Widerrufsrecht) anwaltlich überprüfen zu lassen, da Sie die DVDs dort vertreiben und selbst keine Gewerblichkeit annehmen, gehe ich davon aus, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, damit Sie am Ende nicht selber von Dritten wegen Verstößen gegen das Fernabsatzrecht oder etwa die Impressumspflicht kostenpflichtig abgemahnt werden.
Für eine weitere Hilfestellung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie mich gerne kontaktieren. Die Anwaltskosten einer berechtigten Abmahnung hat jeweils der Verletzer Ihrer Rechte zu tragen.
Ich hoffe, Ihnen damit erst einmal weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Markus G. Werner
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Markus G. Werner, Dipl.-Jur.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht