Medikamente via Post von der Türkei nach Deutschland illegal?

17. November 2010 12:57 |
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Medizinrecht


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Zusammenfassung

Ist der Versand rezeptpflichtiger Medikamente aus der Türkei nach Deutschland legal?

Der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten aus Nicht-EU-Ländern wie der Türkei nach Deutschland ist grundsätzlich verboten, da § 73 AMG die Einfuhr von Medikamenten aus einem Nichtmitgliedsstaat der EU untersagt. Zwar gibt es Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch, jedoch setzt diese Ausnahme die persönliche Einreise des Betroffenen voraus und gilt nicht für den Postversand. Werden solche Sendungen vom Zoll entdeckt, werden die Medikamente beschlagnahmt, der Empfänger strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wobei auch der Straftatbestand des "Bannbruchs" erfüllt sein kann.

Guten Mittag,

nehmen wir an, ein Mann ist geschäftlich zwei Tage in der Türkei unterwegs, aufgrund der günstigen Medikamentenpreise erwägt er es, auch rezeptpflichtige Medikamente, nach Deutschland per Post zu senden um 1-2 Euros zu sparen.

Der Kauf mancher Rezeptflichtiger Medikamente ist in der Türkei ohne Rezept -legal- möglich. Muss der Versender, der keinen festen Wohnsitz in der Türkei hat, mit einem Ermittlungsverfahren rechnen? Welche Strafen würden dem Empfänger drohen wenn das Paket von dem Zoll geöffnet wird?

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!
17. November 2010 | 13:48

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich untersagt § 73 AMG die Einfuhr von Medikamenten aus einem Nichtmitgliedsstaat der EU. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Menge dem persönlichen Gebrauch entspricht, vgl. § 73 Abs.2 Nr.6 AMG. Allerdings setzt die vorgenannte Norm die Einreise des Betroffenen voraus. Ein Versand von hier verschreibungspflichtigen Medikamenten wiederum ist verboten. Solche Sendungen werden durch den Zoll geöffnet, die Medikamente eingezogen und der Empfänger strafrechtlich verfolgt. Sofern ein Bezug aus dem Ausland (Nicht-EU) erfolgen soll, muss dies über eine Apotheke erfolgen. Das Gesetz sieht als Strafmaß eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe vor. Neben der illegalen Einfuhr von Medikamenten besteht auch die Möglichkeit des Straftatbestandes des "Bannbruchs". Zu einer zu erwartenden Strafe oder auch möglichen Rechtsanwaltskosten steht das Ersparnis einer Einfuhr daher in keinem Verhältnis.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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