16. April 2016
|
16:54
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der von Ihnen geschilderten Situation würde die Rechtsprechung im Streitfalle eine persönliche Haftung des Geschäftsführers annehmen, da er die Markenrechtsverletzung zu verantworten hat, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. 4. 2012 – I ZR 86/10 – Pelikan; ausführlich hierzu auch OLG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2013 · Az. 3 U 136/11 Randnummer 37. Diese persönliche Haftung hat u.a. auch den Hintergrund, dass sich eine Person nicht durch Gründung verschiedener Gesellschaften seinen persönlichen Verpflichtungen z.B. aus einer Unterlassungserklärung entziehen kann.
Insofern würde ich von Ihrem Vorhaben abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking