Maklerprovison erlaubt?

21. Juni 2015 20:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Abend,

ich hatte vor kurzem eine Wohnungbesichtigung.

1. Der Makler verlangt eine Provsion von 2,38 der Kaltmiete.

Nun habe ich gelesen, dass dies nicht mehr gilt.
Die Wohnung steht bei Immobilienscout24 und wurde somit "nicht explizit" für mich gesucht, somit gilt doch das Bestellerprinzip?

Zwei Fragen dazu:

1. Kann ich einen Mietvertrag abschließen und DANACH !! sagen dass ich die Provision nicht zahlen werde bzw. dagegen vorgehen werde?
2. Gibt es eine eindeutige Regelung dass dies verboten ist?

Liebe Grüße
21. Juni 2015 | 21:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Kann ich einen Mietvertrag abschließen und DANACH !! sagen dass ich die Provision nicht zahlen werde bzw. dagegen vorgehen werde?

Wenn der Mietvertrag nach dem 01.06.2015 zustande kommt, muss der Mieter den Makler nicht mehr zahlen, wenn zuvor der Makler vom Vermieter beauftragt worden ist.

Sie können also auch nach dem Abschluss des Mietvertrages mitteilen, dass Sie keine Courtage zahlen.

2. Gibt es eine eindeutige Regelung dass dies verboten ist?

Ja, es gab zum 01.06.2015 diverse Änderungen in diversen Gesetzen diesbezüglich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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