Maklercourtage bei Eigentum der Sparkasse

1. August 2016 19:50 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten gerne eine Wohnung kaufen. Diese wird vom Anbieter
Sparkasse xxx Immobilien-Service in Vertretung der LBS Immobilien GmbH angeboten.

Das Objekt gehört der Sparkasse. Es wird im Expose ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

"Der Kaufinteressent wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Makler und dem Eigentümer der vorgenannten Liegenschaft eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt"

Um detailliertere Unterlagen zu bekommen, haben wir einen einen standard Maklervertrag "Formularsatz Maklervertrag mit Kaufinteressenten" der LBS unterschrieben, in dem hervorgeht, dass die LBS das Objekt der Sparkasse vermittelt.

Besteht unsererseits die Verpflichtung die Courtage zu bezahlen, wenn es zum Kauf der Wohnung kommt?

Danke im Voraus
1. August 2016 | 22:21

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

bei einer wirtschaftlichen Verflechtung ist grundsätzlich auch der Provisionsanspruch verwirkt.
Allerdings gilt dies nicht, wenn eine Individualvereinbarung geschlossen wurden ist und der Makler auf diese Verflechtung hingewiesen hatte (vgl. BGH Urteil vom 20.11.2008, AZ: III ZR 60/08).

Es kommt daher darauf an, ob der von Ihnen unterschriebene Vertrag eine Standard Maklerklausel enthält oder individuell ist und nur in Ihrem Vertrag zur Anwendung kommt.
Sollte die Klausel allerdings mit Ihnen nicht ausgehandelt worden sein, stellt dies eine Klausel dar, die unwirksam ist.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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