Sehr geehrter Fragender,
hinsichtlich des Impressums sind richtig Angaben über die vertretungsberechtigten Personen sowie die korrekte Firmenadresse zu machen.
Dieses lag scheinbar bei Ihnen nicht vor.
Daher ist dieses Verhalten abmahnfähig.
Die Behauptung bezüglich der anderen Firmen ist falsch und läuft daher ins Leere. Dieses können Sie natürlich anhand von Beweisen widerlegen (Eidesstattliche Versicherung, Zeugen, Änderungsdaten der Website etc.).
Durch eine falsche Behauptung kann der Streitwert durchaus gesenkt werden, da in der Regel die Gerichte z.B. für einen einzelnen Verstoß auch oftmals geringere Streitwerte annehmen.
Dies gilt ebenso für die Tatsache, dass Sie Kleinunternehmer sind (ggf. nachweisen) und daher die Angaben aus 2.1 nicht notwendig sind.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens rate ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, da zu prüfen wäre, ob z.B. der Abmahner überhaupt im Wettbewerb mit Ihnen steht. Zudem wäre der Streitwert noch herunterzuhandeln.
Die Abmahnung muss zudem auf verschiedenste Details abgeklopft werden, was jedoch im Rahmen der Erstberatung nicht möglich ist.
Gerne stehe ich ihnen für ein weiteres Vorgehen zur Verfügung - per Mail oder Telefon - und würde mich über eine Beauftragung sehr freuen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
hinsichtlich des Impressums sind richtig Angaben über die vertretungsberechtigten Personen sowie die korrekte Firmenadresse zu machen.
Dieses lag scheinbar bei Ihnen nicht vor.
Daher ist dieses Verhalten abmahnfähig.
Die Behauptung bezüglich der anderen Firmen ist falsch und läuft daher ins Leere. Dieses können Sie natürlich anhand von Beweisen widerlegen (Eidesstattliche Versicherung, Zeugen, Änderungsdaten der Website etc.).
Durch eine falsche Behauptung kann der Streitwert durchaus gesenkt werden, da in der Regel die Gerichte z.B. für einen einzelnen Verstoß auch oftmals geringere Streitwerte annehmen.
Dies gilt ebenso für die Tatsache, dass Sie Kleinunternehmer sind (ggf. nachweisen) und daher die Angaben aus 2.1 nicht notwendig sind.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens rate ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, da zu prüfen wäre, ob z.B. der Abmahner überhaupt im Wettbewerb mit Ihnen steht. Zudem wäre der Streitwert noch herunterzuhandeln.
Die Abmahnung muss zudem auf verschiedenste Details abgeklopft werden, was jedoch im Rahmen der Erstberatung nicht möglich ist.
Gerne stehe ich ihnen für ein weiteres Vorgehen zur Verfügung - per Mail oder Telefon - und würde mich über eine Beauftragung sehr freuen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter