12. November 2006
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15:21
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
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E-Mail: mail@ra-boukai.de
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird aufgrund der Tatsache, dass Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille geführt haben eine neuerliche Begutachtung zur Vorbereitung einer Entscheidung in der Führerscheinsache anordnen. In dieser muss die Behörde Ihre Eignung zum Führen eines Kfraftfahrzeuges überprüfen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -