17. September 2024
|
15:40
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
[b]I.[/b]
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen, die eine Begutachtungsstelle für die Erstellung eines MPU-Gutachtens einhalten muss. Die Dauer kann variieren, und Verzögerungen sind nicht unüblich. Dennoch haben Sie einige Möglichkeiten, um die Situation zu klären.
1.
Schriftliche Beschwerde:
Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde bei der Begutachtungsstelle ein. Beschreiben Sie die Situation detailliert und fordern Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Gutachtens. Setzen Sie eine Frist, bis wann Sie eine Antwort erwarten.
2.
Vertragliche Vereinbarungen:
Prüfen Sie, ob es schriftliche Vereinbarungen oder Bestätigungen gibt, die die mündlichen Zusagen zur Bearbeitungszeit stützen. Diese könnten als Grundlage für eine Beschwerde dienen.
3.
Führerscheinstelle informieren:
Informieren Sie die Führerscheinstelle über die Verzögerung und bitten Sie um eine Fristverlängerung für die Vorlage des Gutachtens. Legen Sie Belege über Ihre Bemühungen bei.
4.
Verbraucherschutz:
Sie können sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhalten.
5.
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde:
Erkundigen Sie sich, welche Behörde für die Aufsicht über die Begutachtungsstelle zuständig ist, und reichen Sie dort eine Beschwerde ein.
[b]II.[/b]
Es ist wichtig, alle Schritte schriftlich zu dokumentieren und Kopien der Korrespondenz aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
17. September 2024 | 16:21
Ich habe einen Freund gebeten unter dem Vorwand einer MPU, eine E-Mail an den Anbieter zu schreiben und Fragen zur Geschwindigkeit, Erstellung des Gutachten und so weiter zu stellen.
Hier wurde nun innerhalb von wenigen Stunden geantwortet und die Zeiten die mir telefonisch mitgeteilt wurden an ihn schriftlich bestätigt.
Kann ich das so als Beweis verwenden um eventuell gegen die Firma zu klagen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. September 2024 | 16:25
Sehr geehrte Fragestellerin,
für eine Klage besteht aktuell kein Anlass.
Das Schriftstück, das Sie erhalten haben, können Sie natürlich zur Untermauerung Ihre Stellungnahme nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt