Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen keine Hoffnung dahingehend machen, dass Sie an dem bestehenden Zustand mit rechtlichen Mitteln etwas werden ändern können.
Da es sich, wie Sie schreiben, um einen Wäschedachboden handelt, gehört das dortige Wäschetrocknen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Dachbodens.
Wenn die Dämmung zwischen der Decke Ihrer Wohnung und dem Boden des Wäschedachbodens fachgerecht ausgeführt wurde, dürfte sich im Übrigen das Dauerlüften im Winter nur marginal auf die Heizintensität in Ihrer Wohnung auswirken. Möglicherweise wurde Fehler bei der Ausführung der Dämmung gemacht, da Sie erhebliche Mehrkosten für die Heizung haben.
Die erhöhten Heizkosten können Sie allerdings leider nicht irgendwo anders geltend machen, da, wie bereits oben ausgeführt, der Wäschedachboden eben gerade zum Wäschetrocknen gedacht ist.
Wenn z.B. über Ihrer Wohnung nicht der Wäschedachboden, sondern noch eine Wohnung wäre, deren Bewohner Tag und Nacht die frische Luft genießen, könnten Sie auch nichts dagegen unternehmen, weil Lüften, auch Dauerlüften, eben zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung zählt.
Sie könnten versuchen, bei einer sich bietenden Gelegenheit die dauerlüftende Mieterin noch einmal auf das Problem anzusprechen. Oft kann in einem Gespräch eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.
Es tut mir leid, Ihnen kein positiveres Ergebnis präsentieren zu können, hoffe jedoch, Ihre Frage
verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen keine Hoffnung dahingehend machen, dass Sie an dem bestehenden Zustand mit rechtlichen Mitteln etwas werden ändern können.
Da es sich, wie Sie schreiben, um einen Wäschedachboden handelt, gehört das dortige Wäschetrocknen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Dachbodens.
Wenn die Dämmung zwischen der Decke Ihrer Wohnung und dem Boden des Wäschedachbodens fachgerecht ausgeführt wurde, dürfte sich im Übrigen das Dauerlüften im Winter nur marginal auf die Heizintensität in Ihrer Wohnung auswirken. Möglicherweise wurde Fehler bei der Ausführung der Dämmung gemacht, da Sie erhebliche Mehrkosten für die Heizung haben.
Die erhöhten Heizkosten können Sie allerdings leider nicht irgendwo anders geltend machen, da, wie bereits oben ausgeführt, der Wäschedachboden eben gerade zum Wäschetrocknen gedacht ist.
Wenn z.B. über Ihrer Wohnung nicht der Wäschedachboden, sondern noch eine Wohnung wäre, deren Bewohner Tag und Nacht die frische Luft genießen, könnten Sie auch nichts dagegen unternehmen, weil Lüften, auch Dauerlüften, eben zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung zählt.
Sie könnten versuchen, bei einer sich bietenden Gelegenheit die dauerlüftende Mieterin noch einmal auf das Problem anzusprechen. Oft kann in einem Gespräch eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.
Es tut mir leid, Ihnen kein positiveres Ergebnis präsentieren zu können, hoffe jedoch, Ihre Frage
verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
8. Februar 2015 | 18:37
Ich denke das ändert nichts an der Antwort bzw. Rechtslage, aber die Dämmung ist nicht am Boden des Dachbodens sondern am Dach selbst (Dachschrägen) angebracht, so dass es schon einen großen Unterschied macht ob die Fenster auf sind oder nicht. Oder macht das doch einen Unterschied ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Februar 2015 | 18:49
Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie bereits selbst vermutet haben, ändert dies an der Rechtslage nichts; die Ausführungen zur Dämmung verstehen Sie insoweit bitte lediglich als Zusatzinformation von mir.
Vielen Dank !
Freundliche Grüße
Frank Phileas Lemmer, Rechtsanwalt