20. Juli 2006
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14:29
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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soweit ich Ihren Wunsch zum Betrieb der Geräte auch nachvollziehen kann, werden Sie den Betrieb leider einstellen müssen oder eine Geräuschdämmung gewährleisten.
Denn sofern 40 db(A) überschritten werden - und hier unterstelle ich aufgrund Ihrer Darstellung dass es sich nicht um ein reines Wohngebiet handelt, da die Grenze sonst noch niedriger wäre), ist der Betrieb der Anlagen nach 20.00 Uhr einzustellen.
Dabei müssen Sie bitte bedenken, dass eine Erhöung um jeweils 1 db(A) schon einer Verdoppelung der Geräusche bedeutet, so dass Sie hier deutlich über den Richtwerten liegen.
Sofern Sie sich also nicht -kostenintensiven- Unterlassungsansprüchen aussetzen wollen, muss der Betrieb der Geräte leider unterbleiben.
Sprechen Sie doch einmal mit dem Hersteller, welche Möglichkeiten zur Dämmung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle